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Meldebestätigung
Anmeldebestätigung
Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Neustadt (Wied) an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Neustadt (Wied)

Meldeamt Neustadt (Wied) - Meldebescheinigung

Neustadt (Wied) (gesprochen auch Neustadt an der Wied) ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Neuwied in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Asbach an. Neustadt ist ein staatlich anerkannter Fremdenverkehrsort und gemäß Landesplanung als Grundzentrum ausgewiesen.
Landkreis Neuwied regierungsbezirk! (Rheinland-Pfalz)
Einwohner in Neustadt (Wied) ca. 6544
Neustadt (Wied) PLZ 53577 und Telefonvorwahl
Vorwahlen: 02683, 02645
Adresse der Verbandsverwaltung: Flammersfelder Straße 1, 53567 Asbach
Website: www.neustadt-wied.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 14:30 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

Adressen:

1. Stadtverwaltung Neustadt (Wied)
Hauptstraße 1
53577 Neustadt (Wied)

2. Verbandsgemeinde Neustadt (Wied)
Am Markt 1
53577 Neustadt (Wied)

3. Bürgeramt Neustadt (Wied)
Hauptstraße 1
53577 Neustadt (Wied)

FAQ

Wozu wird eine Meldebescheinigung benötigt?

Eine Meldebestätigung benötige Sie für die unterschiedlichsten Behörden, Banken Arbeitgebern. Außerdem muss eine Meldebescheinigung jeder mit sich führen, der sich mit einem Reisepass ausweist, da im Reisepass im Gegensatz zu Personalausweis keine Meldeadresse vermerkt ist.
In bestimmten Fällen (wie zum Beisiel) bei Konsulaten brauchen sie eine erweiterte Meldebescheinigung. Auf der sind zusätzliche Daten angegeben.

Wie bekomme ich eine Meldebescheinigung?

Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, muss man sich in der Regel persönlich im Einwohnermeldeamt des Ortes anmelden, an dem man wohnen möchte. Hierfür muss man in der Regel folgende Unterlagen mitbringen:
* Personalausweis oder Reisepass
* Mietvertrag oder Kaufvertrag für die neue Wohnung gegebenenfalls Unterlagen zur Scheidung, zum Todesfall oder zur Eheschließung * In einigen Städten und Gemeinden ist es möglich, die Anmeldung auch online oder per Post durchzuführen. In diesem Fall müssen die oben genannten Unterlagen eingereicht werden.
Nachdem man sich gemeldet hat, bekommt man in der Regel eine Meldebescheinigung ausgestellt, die man für verschiedene Zwecke vorlegen kann, zum Beispiel bei der Bank, bei der Krankenkasse oder beim Arbeitgeber.
Es ist wichtig, dass man sich zeitnah nach dem Wohnungswechsel anmeldet, da man sonst eventuell Strafen zahlen muss. In der Regel hat man eine Frist von zwei Wochen, um sich nach dem Wohnungswechsel anzumelden.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Neustadt (Wied), Rheinland-Pfalz, Deutschland

:

1. Die Gemeine Neustadt (Wied) ist eine ländliche Gemeinde in Rheinland-Pfalz, Deutschland.

2. Die Gemeinde hat circa 1.630 Einwohner und befindet sich im Kreis Neuwied, etwa 15 km südöstlich von Koblenz.

3. Neustadt wurde im Jahr 1182 erstmals urkundlich erwähnt.

4. Der Name „Neustadt“ stammt aus dem Mittelhochdeutschen und bedeutet „neue Stadt“.

5. Ein Teil des Gemeindegebiets liegt im Naturpark Nassau, einem Naturschutzgebiet in Rheinland-Pfalz.

6. Zu den Sehenswürdigkeiten der Gemeine Neustadt (Wied) gehören das Schloss Neuwiedendor